Der Einsatz von Wachhunden gehört zu den seit langer Zeit bewährten Absicherungsmöglichkeiten von eingefriedetem Besitztum und ist zudem kostengünstig.
Verschiedene Umfragen in Justizvollzugsanstalten belegen, dass Hunde zu den Faktoren gehören, die Einbrecher nach wie vor effektiv abschrecken können.
Im privaten Bereich haben sich die vierbeinigen „Alarmanlagen“ bestens bewährt, wie eine diesbezügliche Broschüre in Zusammenarbeit mit der Polizei erst kürzlich feststellte.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten und lassen sich beraten.
MöglichkeitenBeispiel



Überprüfen des Zugseils, welches den Schieber zieht; kurz vor dem Verlassen des Objektes wird das Schloss geöffnet, damit der Schieber des Zwingers gezogen werden kann;
nach dem Verlassen des Objektes wird der Schieber gezogen und der Hund geht aus dem Zwinger in den Objektbereich.
Die umgelegte Kette bedeutet, das der Hund noch auf dem Objekt ist.