Einsatz von Betäubungswaffen

Mitunter gibt es Situationen, bei denen sich Tiere nicht ohne weiteres einfangen lassen, z. B.

  • Angstzustände
  • Panik
  • Aggressivität
  • ausgebrochene Wildtiere
  • Seuchengefahr
  • kein menschlicher Kontakt / Scheu

Der Einsatz des Narkosegewehrs mit Sedativa und Narkotika darf unter Aufsicht und unter Verantwortung eines Tierarztes erfolgen.

Befähigungsnachweis Genehmigung

Wir besitzen die Berechtigung zum Umgang mit dem Narkosegewehr und bieten Ihnen eine professionelle und schonende Betäubung des Tieres.

Kartuschen, LeichtspritzenBetäubungsmittel

NarkosegewehrNarkosegewehr